Urteil des LG Aachen vom 26.03.2009 zu den Voraussetzungen für den Reparaturkostenersatz bei Übersteigen des Wiederbeschaffungswertes

Der Geschädigte kann Reparaturkosten, die über dem Wiederbeschaffungsaufwand des Fahrzeugs liegen, nur geltend machen, wenn diese Reparaturkosten tatsächlich entstanden sind, oder wenn der Geschädigte den Nachweis erbringen kann, dass er wertmässig eine Reparatur vornehmen liess, die über dem Wiederbeschaffungsaufwand liegt. Bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen kann der Geschädigte nur den Wiederbeschaffungsaufwand verlangen. Aus der Entscheidung des … Urteil des LG Aachen vom 26.03.2009 zu den Voraussetzungen für den Reparaturkostenersatz bei Übersteigen des Wiederbeschaffungswertes weiterlesen